01Was gilt heute?
Stand 27. Oktober 2026 gelten zwei Teile des CRA: die Bestimmungen über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (seit 11. Juni 2026) und die Meldepflichten nach Artikel 14 (seit 11. September 2026). Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die einheitliche Meldeplattform der ENISA. Unter dem CRA ist noch keine harmonisierte Norm im Amtsblatt veröffentlicht, und NANDO führt keine notifizierte Stelle für den CRA. Alle übrigen Bestimmungen, einschließlich der grundlegenden Anforderungen, der Konformitätsbewertung und der CE-Kennzeichnung, gelten ab dem 11. Dezember 2027.
02Zeitplan
| Datum | Was geschieht | Stand |
|---|---|---|
| 20. November 2024 | Verordnung (EU) 2024/2847 im Amtsblatt veröffentlicht | Erledigt |
| 10. Dezember 2024 | Inkrafttreten (zwanzigster Tag nach der Veröffentlichung) | Erledigt |
| 11. Juni 2026 | Kapitel IV (Artikel 35 bis 51): Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen | Gilt |
| 11. September 2026 | Artikel 14: Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle | Gilt |
| 11. Dezember 2027 | Alle übrigen Bestimmungen der Verordnung | Als Nächstes |
Die Daten stammen aus Artikel 71 der Verordnung (EUR-Lex). Die Meldepflicht für Verwalter quelloffener Software (Artikel 24 Absatz 3) beginnt ebenfalls am 11. Dezember 2027 (ENISA).
03Harmonisierte Normen
- Die Kommission hat den Normungsauftrag M/606 für den CRA mit dem Beschluss C(2025) 618 angenommen. Er umfasst 41 horizontale und produktspezifische (vertikale) Normen und priorisiert die wichtigen und kritischen Produktkategorien aus Anhang III und IV (Kommission, Beschluss).
- CEN, CENELEC und ETSI haben den Auftrag am 3. April 2025 angenommen. Die horizontalen Normen entstehen im CEN-CLC/JTC 13 und weiteren technischen Komitees; den Anteil der ETSI bearbeitet die Gruppe EUSR im TC CYBER (CEN-CENELEC). Das Arbeitsprogramm steht auf STAN4CR.
- Der Umsetzungszeitplan der Kommission nennt für die ersten Normungsergebnisse das dritte Quartal 2026 und für weitere Ergebnisse den 30. Oktober 2027 (Kommission).
- Bei der letzten Prüfung enthielt EUR-Lex keinen Beschluss der Kommission, der eine harmonisierte Norm unter dem CRA im Amtsblatt veröffentlicht (EUR-Lex-Suche). Eine Norm begründet die Konformitätsvermutung erst, wenn ihre Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht ist (Artikel 27).
Bei Produkten der Klasse I ist eine Bewertung durch Dritte erforderlich, wenn keine harmonisierte Norm angewandt wird. Mehr im Leitfaden zu den Produktklassen.
04Rechtsakte und Leitlinien der Kommission
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 (28. November 2025, Amtsblatt vom 1. Dezember 2025): technische Beschreibungen der Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (EUR-Lex).
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/881 (11. Dezember 2025, Amtsblatt vom 20. April 2026): Bedingungen, unter denen das CSIRT, das eine Meldung zuerst erhält, die Weitergabe an andere CSIRTs aus Gründen der Cybersicherheit aufschieben darf (EUR-Lex).
- Leitlinien der Kommission C(2026) 5252 (27. Juli 2026): Anwendungsbereich bei Datenfernverarbeitung und quelloffener Software, wesentliche Änderung, Unterstützungszeitraum, Meldungen und Risikobewertung. Sie sind nicht verbindlich; die Kommission veröffentlicht außerdem FAQ (Kommission).
- Geplant: ein delegierter Rechtsakt zur Konformitätsvermutung zwischen dem Zertifizierungsschema EUCC und dem CRA, im Zeitplan der Kommission für das vierte Quartal 2026 (Kommission).
- SBOM-Format: Artikel 13 Absatz 24 ermächtigt die Kommission, Format und Elemente der Software-Stückliste durch Durchführungsrechtsakt festzulegen. Der Umsetzungszeitplan der Kommission führt dazu keinen Rechtsakt (Kommission).
05Einheitliche Meldeplattform der ENISA (SRP)
- Die ENISA hat die erste Betriebsstufe der Plattform am 11. September 2026 in Betrieb genommen. Hersteller reichen ihre Meldungen nach Artikel 14 dort ein (ENISA).
- Das als Koordinator benannte CSIRT, das eine Meldung zuerst erhält, gibt sie an die CSIRTs der übrigen Mitgliedstaaten weiter, in denen das Produkt bereitgestellt wird; gleichzeitig steht die Meldung der ENISA zur Verfügung.
- Die ENISA will die Funktionen in den kommenden Monaten ausbauen. Es gibt FAQ, Benutzerhandbücher, Lernvideos, ein SRP-Glossar und einen Helpdesk.
Fristen und Inhalte der Meldungen erklärt der Leitfaden zu Artikel 14.
06Notifizierte Stellen
- Kapitel IV gilt seit dem 11. Juni 2026; die Mitgliedstaaten benennen ihre notifizierenden Behörden (Kommission).
- Der Zeitplan der Kommission nennt den 11. Dezember 2026 für die Notifizierung einer ausreichenden Zahl von Konformitätsbewertungsstellen in den Mitgliedstaaten.
- Stand 27. Oktober 2026 zeigt NANDO keine aktive Notifizierung nach der Verordnung (EU) 2024/2847 (NANDO).
07Verwandte Rechtsvorschriften
- RED: Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/339 hebt die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30, mit der die Cybersicherheitsanforderungen für Funkanlagen gelten, mit Wirkung vom 11. Dezember 2027 auf; bis dahin gelten die Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie und EN 18031 (EUR-Lex, Leitfaden zu EN 18031).
- NIS 2: Der CRA definiert das als Koordinator benannte CSIRT, das die Meldungen erhält, als das nach Artikel 12 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 benannte CSIRT; auch seine Definition von „Sicherheitsvorfall“ verweist auf die NIS-2-Richtlinie (Artikel 3 CRA) (EUR-Lex).
08Änderungsprotokoll
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 27. Oktober 2026 | Seite veröffentlicht; alle Punkte anhand der amtlichen Quellen geprüft. |
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 71 (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: Umsetzungszeitplan des CRA
- Europäische Kommission: Normung zum CRA
- CEN-CENELEC: Annahme des Normungsauftrags
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 (EUR-Lex)
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/881 (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: Leitlinien C(2026) 5252
- ENISA: einheitliche Meldeplattform zum CRA
- NANDO: notifizierte Stellen nach Rechtsvorschrift
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/339 (EUR-Lex)
Verwandte Leitfäden
- CRA Artikel 14: Meldung von Schwachstellen und SicherheitsvorfällenWann, an wen und wie schnell gemeldet wird. 24 Stunden, 72 Stunden und der Abschlussbericht, mit kostenlosem Fristenrechner.
- CRA-Produktklassen, Konformitätsbewertung und CE-KennzeichnungStandardkategorie, wichtige (Klasse I und II) und kritische Produkte; welches Modul gilt und wann Sie eine notifizierte Stelle brauchen.
- EN 18031 und RED: das Verhältnis zum CRACybersicherheitsanforderungen an Funkanlagen, die seit dem 1. August 2025 gelten, und der Übergang zum CRA.
- Leitfaden zur CRA-VorbereitungFür jeden Hersteller, der in die EU verkauft: Rollen, Zeitplan, zusätzliche Punkte für Hersteller außerhalb der EU und eine Checkliste Schritt für Schritt.
- Was ist eine SBOM? Ein Leitfaden für Firmware-TeamsWas in eine SBOM gehört, SPDX und CycloneDX, warum Firmware es schwierig macht, was CRA und BSI TR-03183-2 erwarten, und VEX.
- IEC 62443 und CRA: Abgleich und LückenWo IEC 62443-4-1 und 4-2 CRA Anhang I treffen, welche Pflichten offen bleiben, die CENELEC-Änderungen und der Wert einer Zertifizierung.
- ENISA SRP: vor der ersten MeldungEU Login und Vertreter, Wahl des koordinierenden CSIRT, Fristanzeigen der Plattform, Schließen einer übermittelten Meldung und eine kurze Checkliste.
- CRA-Leitfaden: ÜberblickAnwendungsbereich, Zeitplan, grundlegende Anforderungen nach Anhang I, Produktklassen, Meldepflichten und Geldbußen auf einer Seite.
Sprechen wir über diesen Prozess für Ihr Produkt
Lernen Sie unser Pilotprogramm für Unternehmen kennen: Es erstellt die SBOM Ihrer Firmware, priorisiert Schwachstellen und überwacht die Fristen nach Artikel 14.